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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für den Beherbergungsbetrieb BackpackerBerlin, Berlin, betrieben von:
TotalGlobal GmbH GmbH (Leistungserbringer genannt), Stand vom 1.01.2025
§1 Geltungsbereich
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern oder einzelnen Betten zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Lieferungen und Leistungen des Leistungserbringers.
§ 2 Vertragsabschluss, -partner, Verjährung
Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch den Leistungserbringer mittels entsprechender übermittelter & ggf. nachzuweisender Bestätigung zustande. Dem Leistungserbringer steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.
Vertragspartner sind Leistungserbringer und Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Leistungserbringer mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Beherbergungsvertrag.
Alle Ansprüche gegen den Leistungserbringer verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
Der Leistungserbringer ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Betten oder Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Leistungserbringers zu zahlen. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer und die die aktuelle Citytax mit ein.
Rechnungen des Leistungserbringers ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zu zahlen, spätestens jedoch bei Anreise.
Der Leistungserbringer ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, z.B. in Form einer gültigen Kreditkarte zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
§ 4 Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung), Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Leistungserbringers
Bei Rücktritt des Kunden hat dieser, sofern nicht einzelvertraglich anders vereinbart, dem Leistungserbringer einen pauschalierten Schadensersatz (Stornogebühr) nach folgender Staffel zu bezahlen:
Sofern nicht anders ausgewiesen:
Für Stornierungen bis 48 Stunden vor Anreisedatum bieten wir eine kostenfreie Umbuchung an. Hiernach erheben wir eine Stornogebühr von 100% des Gesamtrechnungsbetrages. Erstattungen sind nicht möglich.
Nicht erstattbare Rate:
Im Falle einer Stornierung beträgt die Stornogebühr 100% des Gesamtrechnungsbetrages.
Reist der Kunde nicht zur vereinbarten Ankunftszeit an, so behält sich der Leistungserbringer das Recht vor, die Buchung zu stornieren und eine Stornogebühr in Höhe der vereinbarten Anzahlung in Rechnung zu stellen. Ein Anspruch an den gebuchten Kontingenten des Kunden erlöscht zu diesem Zeitpunkt und die bis dahin bereitgestellten Betten oder Zimmer können seitens des Leistungserbringers anderweitig vergeben werden. Der Beherbergungsvertrag gilt als erloschen. Für Buchungen ohne angegebene Anreisezeit gilt dieser Tatbestand ab 24:00 Uhr des Anreisetages.
Bei Teilrücktritten vom Vertrag (z.B. verringerte Personenzahl) wird die Stornogebühr nur für den betroffenen Vertragsteil und Umfang fällig.
Der Vertragswert ist der im Beherbergungsvertrag vereinbarte Bruttopreis.
§ 5 Rücktritt des Leistungserbringers
Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Leistungserbringer in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Leistungserbringers auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird eine vereinbarte oder gemäß § 3 Abs. 6 der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Leistungserbringer gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Leistungserbringer ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist der Leistungserbringer berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Leistungserbringer nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen (z.B. Havarie durch Wasser und Sturm).
Auch ist der Leistungserbringer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn er die begründete Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung des Hostels den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Leistungserbringers in der Öffentlichkeit beeinträchtigen kann.
Darunter fallen insbesondere jedoch nicht abschließend:
– Buchungen für Junggesellen- & -Innen-Verabschiedungen ohne entsprechende Benachrichtigung bei Buchungsanfrage,
– Buchungen von Festivalteilnehmern ohne entsprechende Benachrichtigung bei Buchungsanfrage,
– Das Mitführen von Tieren jedweder Art
– Buchungen für Personen rassistischer, antisemitischer oder rechtsradikaler Weltanschauungen
Bei berechtigtem Rücktritt des Leistungserbringers entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz oder Rückgewähr geleisteter Zahlungen.
§ 6 Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf eine frühere Bereitstellung.
Der Kunde ist verpflichtet, festgestellte Schäden im bereitgestellten Zimmer unverzüglich zu melden, andernfalls trifft ihn die Beweispflicht, den Schaden nicht verursacht zu haben.
Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer der Leistungserbringer bis spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Leistungserbringer aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 15:00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100%.
Der Leistungserbringer ist berechtigt, Schadensersatz für Schäden im Zimmer, nicht vertragsgemäße Nutzung und gesonderten Reinigungsaufwand für ungewöhnliche oder mutwillige Verunreinigung zu berechnen.
§ 7 Haftung des Leistungserbringers
Der Leistungserbringer haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind im Rahmen geltenden Rechts ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Leistungserbringer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Leistungserbringer beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten des Leistungserbringers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Leistungserbringers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Leistungserbringers auftreten, wird der Leistungserbringer bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.
Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
Dem Kunden ist bekannt, das eine Besonderheit des Beherbergungsbetriebes des Leistungserbringers darin besteht, das u.a. Mehrbettzimmer vermietet werden, die Gäste eines Mehrbettzimmers sich einen Schlüssel teilen und dadurch andere Personen als der Gast selbst Zugang zum Zimmer haben.
§ 8 Haftung des Kunden
Der Aufenthalt des Gastes obliegt der durch Aushang veröffentlichten Hausordnung seitens des Leistungserbringers. Jedweder Verstoß kann vom Leistungserbringer mit Hausverweis ohne Kostenersatz geahndet werden. Verstöße, die darüber hinaus Kosten durch Schäden an Einrichtung und Inventar, erhöhten Reinigungsbedarf oder Leistungen Dritter für Instandhaltung und Gewährleistung der Betriebsaufrechterhaltung zur Folge haben, werden dem Kunden mittels pauschalisierten Schadensersatzes in Rechnung gestellt.
§ 9 Datenschutz, Umgang mit personenbezogenen Daten
Personenbezogene Daten (z.B. Name, Anschrift, Bankverbindung, Telefonnummer) müssen vom Leistungserbringer als Bestandteil der Geschäftskorrespondenz im Rahmen gesetzlicher Fristen 6 bzw. bei Rechnungen 10 Jahre aufbewahrt werden; das gilt auch für Emails und Datenbankeinträge. Diese werden in regelmäßigen Abständen archiviert, um sicherzustellen, dass zwar die Aufbewahrungspflichten erfüllt, jedoch auch regelmäßig gelöscht, um keine unnötigen Datensätze aufzubewahren. In keinem Fall werden die Daten in einer missbräuchlichen Weise verwendet.
Unsere vollständige Datenschutzerklärung befindet sich am Ende dieser Seite.
§ 10 Wahrung der Privatsphäre
Bei Buchung eines Bettes in einem Mehrbettzimmer teilt der Kunde das Zimmer und den Schlüssel mit Ihm unbekannten Dritten. Die Mehrbettzimmer sind gemischt geschlechtlich.
Dem Kunden obliegt die Buchung eines Privatzimmers, wenn er hiermit nicht eiverstanden ist.
§ 11 Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hostelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Leistungserbringers.
Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Leistungserbringers. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Leistungserbringers.
Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Hausordnung
Liebe Gäste,
Wir sind ein kleines Hostel in einem normalen berliner Mietshaus. Das gute nachbarschaftliche Verhältnis zu unseren Nachbarn ist uns sehr wichtig. Daher bitten wir euch in unserem Hostel sich normal zu bewegen und keine Partys zu veranstalten, sondern lieber das berliner Nachtleben außerhalb unserer Räumlichkeiten zu nutzen.
Im Interesse eines problemlosen und angenehmen Miteinanders bitten wir um die Beachtung folgender Punkte:
- Ab 22:00 herrscht Nachtruhe. Wir bitten euch, ab diesem Zeitpunkt um Ruhe in den Zimmern, Fluren und Treppenräumen sowie im unmittelbaren Umkreis des Hostels.
- Die Zimmer können spätestens ab 14:00 Uhr bezogen werden, Checkout ist 11:00 Uhr
- Sollten bei Anreise Schäden festgestellt werden, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit!
- Es herrscht absolutes Rauchverbot im gesamten Gebäude. Gerne kann auf der Terrasse geraucht werden, wenn die Aschenbecher genutzt werden. Falls wir euch in den Zimmern beim Rauchen erwischen oder das Zimmer nach Qualm riecht, erheben wir 50€.
- Aus hygienischen Gründen bitten wir auf die Nutzung von eigenen Schlafsäcken zu verzichten. Im Preis ist das frisch bezogene Bett inkludiert.
- Bei Verlust der Zimmerschlüssel erheben wir eine Verlustpauschale von 25€.
- Kein Konsum von illegalen Drogen
- Hausfremde Gäste sind mit Ausnahme unserer Lobby im gesamten Haus unerwünscht. Zuwiderhandlungen führen zum Hausverweis ohne Kostenersatz für den „Gastgeber“.
- Wir behalten uns vor, bei Verstößen gegen unsere Hausordnung, sowie auch bei größeren, mutwilligen Verunreinigungen oder Beschädigungen pauschalierten Schadensersatz zu fordern und im bei Wiederholung oder schwerwiegenden Vorkommnissen den Verursachern ohne Kostenersatz mit sofortiger Wirkung Hausverbot zu erteilen; bei Gruppen gilt dies für die gesamte Gruppe, falls die tatsächlich Verantwortlichen nicht bestimmt werden können.